Bundesverwaltungsgericht verbessert Situation für Fahrer, die unter dem Einfluss von Cannabis beim Fahren erwischt worden sind

Am 11.04.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine bahnbrechende Entscheidung verkündet. Nach bisherigem Recht wurde bei gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, die erstmalig beim Fahren unter dem Einfluss von Cannabis festgestellt wurden, ohne Weiteres sofort der Führerschein entzogen. Dies war absolut feststehende Rechtsprechung.

 

Das Bundesverwaltungsgericht entschied dabei über Fälle, die vorher durch den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof entschieden worden waren – auch der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hatte für die Betroffenen entschieden.

Die Entscheidung bedeutet, dass nicht ohne Weiteres die Fahreignung des Betroffenen verneint werden kann. Der Verstoß begründet aber Bedenken gegen die Fahreignung, denen die Fahrerlaubeisbehörden nachgehen müssen. In der Regel müssen sie darüber ein medizinisch-psychologisches Gutachten einholen lassen. Hierüber allerdings haben die Behörden nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Nachdem bisher eine solche Entscheidung nicht nötig war, ist davon auszugehen, dass bei den Behörden hierfür personell keine Kapazitäten vorhanden sind und es – zumindest auf absehbare Zeit – auch aus diesem Grund zu fehlerhaften Entscheidungen kommen wird.

 

Die Situation für Fahrer, die unter dem Einfluss von Cannabis beim Fahren erwischt worden sind, hat sich jedenfalls über Nacht ganz wesentlich verbessert.